Jednoduché. Srozumitelné. Použitelné.
Digitalizace jejich produktů
Společně s naším partnerem REAWOTE zpřístupňujeme produkty digitálně.
Stručně řečeno:
Z reálných produktů vznikají digitální obsahy, které jsou použitelné kdekoli.
1. Digitalizace materiálu (skanování)
Přenášíme reálné materiály do digitálního světa.
Vytvářejí se digitální kopie povrchů, struktur a materiálů – realistické, detailní a univerzálně použitelné.
Vhodné pro téměř všechny materiály:
Dřevo, látky, kámen, dlaždice, kovy, cihly, omítka, beton, fasádní materiály a mnoho dalších
Užitek:
• Materiály dostupné digitálně
• snadno použitelný pro plánování a prezentaci
• ideální pro architekty, designéry a prodej
• perfektní pro marketing a vizualizaci
Skutečné materiály se stávají digitálně využitelnými – jednoduše a srozumitelně.
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2. 3D modely produktů
Vytváříme realistické 3D modely produktů.
Tyto se originálu nápadně podobají a mohou být digitálně použity kdekoli.
Možnosti použití:
• Prezentace produktů
• Vizualizace
• Online konfigurátory
• Internetové obchody
• Videá a animace
• virtuální prohlídky
Užitek:
• lepší prezentace produktu
• moderní prezentace
• nové marketingové možnosti
• digitální prodejní podpora
Produkty se stávají digitálně viditelnými, prožitelnými a prodejnými.
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3. Vizualizace a animace
Vytváříme digitální obrázky, animace a virtuální zobrazení produktů a materiálů.
Formát:
• realistické obrázky
• Produktové animace
• digitální prezentace
• virtuální prostředí (VR)
Užitek:
• lepší komunikace se zákazníky
• srozumitelná prezentace produktu
• moderní prezentace
• silný vizuální efekt
Myšlenky se stávají viditelnými – i bez skutečných vzorů nebo prototypů.
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4. Online platforma REAWOTE.com
O REAWOTE.com digitální produkty budou zpřístupněny celosvětově.
Výrobci mohou své digitalizované produkty tam zveřejnit.
Co to znamená:
• Produkty jsou k dispozici online
• Architekti a designéři je najdou přímo
• celosvětová viditelnost
• cílené oslovování cílových skupin
Výhody:
• digitální prezentace
• nové zákaznické kontakty
• mezinárodní dosah
• Marketing bez plýtvání
• moderní produktová umístění
Digitální produkty jsou přímo zobrazovány správným cílovým skupinám.
Zjistit víceName
Silfox MB GmbH
Adresse
Mergenthalerstrasse 38
48268 Greven
Telefon
+49 (0)2571 9588500
Verantwortlich für den Inhalt
Clemens van Strien
Umsatzsteuer-ID
DE815584888
Register
Amstgericht Köln, HRB 85474
Vertretungsberechtigter
Clemens van Strien
Produktionsstandort
Silfox Slovakia s.r.o.
Hlohovecká 1048
8 951 41 Lužianky
SLOVAKEI
T: +421911963505
Real World Textures s.r.o.
Stefanikova 612/38c
612 00 Brno
CZECH REPUBLIC
T: +420 603 488 039
Staalboek s.r.o.
Plandry E3
588 41 Vyskytná nad Jihlavou
CZECH REPUBLIC
T: +420 567322029
Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf dieser Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Beim Besuch dieser Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit sogenannten Analyseprogrammen.
Detaillierte Informationen zu diesen Analyseprogrammen finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
Hosting und Content Delivery Networks
Hosting
Diese Website wird extern gehostet. Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich v. a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Websitezugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln.
Das externe Hosting erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.
Wir setzen folgenden Hoster ein:
RegioHelden GmbH
Rotebühlstraße 50
70178 Stuttgart
Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung
Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.
Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
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Markus Vennemann
Mergenthalerstrasse 38
48268 Greven
Telefon: +4925719588500
E-Mail: info@silfox.de
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Speicherdauer
Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.
Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website
Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert.
Hinweis zur Datenweitergabe in datenschutzrechtlich nicht sichere Drittstaaten sowie die Weitergabe an US-Unternehmen, die nicht DPF-zertifiziert sind
Wir verwenden unter anderem Tools von Unternehmen mit Sitz in datenschutzrechtlich nicht sicheren Drittstaaten sowie US-Tools, deren Anbieter nicht nach dem EU-US-Data Privacy Framework (DPF) zertifiziert sind. Wenn diese Tools aktiv sind, können Ihre personenbezogene Daten in diese Staaten übertragen und dort verarbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass in datenschutzrechtlich unsicheren Drittstaaten kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau garantiert werden kann.
Wir weisen darauf hin, dass die USA als sicherer Drittstaat grundsätzlich ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau aufweisen. Eine Datenübertragung in die USA ist danach zulässig, wenn der Empfänger eine Zertifizierung unter dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF) besitzt oder über geeignete zusätzliche Garantien verfügt. Informationen zu Übermittlungen an Drittstaaten einschließlich der Datenempfänger finden Sie in dieser Datenschutzerklärung.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Dabei ist teilweise auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese externen Stellen erforderlich. Wir geben personenbezogene Daten nur dann an externe Stellen weiter, wenn dies im Rahmen einer Vertragserfüllung erforderlich ist, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind (z. B. Weitergabe von Daten an Steuerbehörden), wenn wir ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Weitergabe haben oder wenn eine sonstige Rechtsgrundlage die Datenweitergabe erlaubt. Beim Einsatz von Auftragsverarbeitern geben wir personenbezogene Daten unserer Kunden nur auf Grundlage eines gültigen Vertrags über Auftragsverarbeitung weiter. Im Falle einer gemeinsamen Verarbeitung wird ein Vertrag über gemeinsame Verarbeitung geschlossen.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO).
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Auskunft, Löschung und Berichtigung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
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eCommerce und Zahlungsanbieter
Verarbeiten von Kunden- und Vertragsdaten
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Kunden- und Vertragsdaten zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung und Änderung unserer Vertragsbeziehungen. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme dieser Website (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung und Ablauf der ggf. bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
I. Geltung
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der Silfox MB GmbH, Greven (nachstehend „Lieferer“ genannt) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich- rechtlichen Sondervermögen.
(2) Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen des Lieferers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteile aller Verträge, die der Lieferer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(3) Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Lieferer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Lieferer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
II. Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Lieferers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Ist eine Bestellung des Auftraggebers als Angebot zu qualifizieren, so kommt der Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers zustande. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, gilt dies als ein verbindliches Angebot durch den Lieferer.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Lieferers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Angaben des Lieferers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeiten, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehen Zweck nicht beeinträchtigen.
(4) Der Lieferer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Lieferers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Lieferers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen
III. Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Fracht, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
(2) Der Lieferer behält sich das Recht vor, seine Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Ablauf von zwei Monaten nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund vor Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese wird der Lieferer dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.
(3) Falls nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Bereitstellung ausgestellt. Schecks und Wechsel, deren Annahme sich der Lieferer vorbehält, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Etwaige Zinsen und Spesen gehen zulasten des Auftraggebers. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Lieferer berechtigt, die sich daraus ergebenen gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Lieferer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insofern befugt, als sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Der Lieferer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Lieferers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
(6) Die in den Angeboten genannten Preise und Liefertermine gelten für die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten. Bei nachträglichen Änderungen der Leistungen auf Veranlassung des Auftraggebers wird der Lieferer eine Preis- und Lieferterminanpassung vornehmen.
IV. Mustermaterial / beigestellte Materialien / Datenaustausch
(1) Mustermaterial ist vollständig und termingerecht unter Angabe der Menge einwandfrei bezeichnet mit dem auskömmlichen Bearbeitungszuschuss frei Werk des Lieferers und frei von Rechten Dritter zu liefern. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Außer in Fällen höherer Gewalt trägt der Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten für durch ihn zu vertretende Fertigungsunterbrechungen sowie
Halbfertigungserzeugnissen. Mit Übergabe des Mustermaterials – auch durch andere Lieferanten – erkennt der Auftraggeber die Verarbeitungsfähigkeit an. Für Mängel des vom Auftraggeber gelieferten Materials und deren Folgen haftet der Lieferer nicht. Eine Nachprüfung auf Beschaffenheit und Menge des Mustermaterials findet nicht statt. Die beim Vorschnitt in den Räumen des Lieferers festgestellten Metragen sind verbindlich für die angelieferten Mengen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Lieferer vor Vertragsabschluss über Art, Beschaffenheit und Qualität der zu be-/ verarbeitenden Materialien zu informieren. Gleiches gilt, wenn das Material Schwund, Zunahme, Verfärbung etc. aufweist. Sollen
Produktinnovationen (Ausrüstungen, neue Materialen, neue Materialzusammensetzungen) mit veränderten Materialverhalten durch den Lieferer be- oder verarbeitet werden, so muss der Auftraggeber auf diesen Sachverhalt bereits in der Angebotsphase hinweisen. Erfolgt dies nicht, wird der Lieferer die Preise entsprechend anpassen. Ansprüche wegen Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen, sofern das veränderte Materialverhalten im Fertigungsprozess nicht erkannt werden kann.
(3) Ist der Lieferer durch das Fehlen von Material, das der Auftraggeber zu liefern hat, nicht in der Lage, den Auftrag zu komplettieren, so ist der Lieferer berechtigt, alle bereits durchgeführten Arbeiten entsprechend der Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen. (4) Vom Auftraggeber zu stellendes Material, Entwürfe, Filme, Dias, Lithos sowie aller sonstigen Unterlagen reisen und lagern beim Lieferer auf Risiko und Gefahr des Auftraggebers. Der Lieferer sichert eine ordnungsgemäße und zweckdienliche Lagerung des Auftraggeber-Materials zu. Das Kundenmaterial ist beim Lieferer auch nicht versichert. Das gleiche gilt auch für Schäden und Verlust, die angeliefertes Material bei Unterlieferanten des Lieferers erleidet.
(5) Vom Auftraggeber oder durch einen von Ihm eingeschalteten Dritten angelieferte oder übertragene Daten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Lieferers. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt alleine dem Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert, dass weder technischer, noch urheberrechtlicher Kopierschutz besteht und stellt den Lieferer von allen Haftungsrisiken frei.
V. Lieferung und Lieferzeit
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen ab Werk. (2) Vom Lieferer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Lieferfristen beginnen nach Eingang des letzten Materials und aller für die Erfüllung des Auftrags sonst noch erforderlichen Unterlagen, Freigaben sowie der vereinbarten Anzahlungen. Bei nicht termingerechter Materialanlieferung durch den Auftraggeber besteht für den Lieferer keine Bindung mehr an die genannten Lieferfristen.
(4) Für die Dauer der Prüfung von Farbmustern, Andrucken, Fertigmustern, Klischees, Prägestempeln, Standbogen etc. durch den Auftraggeber, ist die Lieferzeit bis zur Freigabe unterbrochen.
(5) Der Lieferer kann – unbeschadet seiner Rechte aus dem Verzug des Auftragsgebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Lieferer gegenüber nicht nachkommt. (6) Der Lieferer haftet nicht für Unmöglichkeiten der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten verursacht worden sind, die der Lieferer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Lieferer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Lieferer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Lieferer vom Vertrag zurücktreten.
(7) Der Lieferer ist zu Teillieferungen und Teilleistung jederzeit berechtigt, soweit dies dem Auftragsgeber zumutbar ist.
(8) Gerät der Lieferer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Lieferers auf Schadenersatz nach Maßgabe von Ziff. VIII. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
VI. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Sitz des Lieferers, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Lieferers.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorganges maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen (z. B. Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Lieferer dies dem Auftraggeber anzeigt.
(4) Die Sendung wird vom Lieferer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
VII. Gewährleistung
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Übergabe. Die Frist gem. vorstehendem Satz 1 gilt nicht in Fällen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf), grober Fahrlässigkeit, des Vorsatzes, der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen sowie in Fällen des Rückgriffs des Auftraggebers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Lieferer nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.
(3) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen von Originalen nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit oder Abweichung der Farben, sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Cellophanierung usw. haftet der Lieferer nur soweit, als Mängel der Materialien vor deren Verarbeitung erkennbar waren.
(4) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Lieferer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falles des Fehlschlags, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche nach Maßgabe nachfolgender Ziffer VIII vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Lieferers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(6) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
(7) Der Lieferer ist stets um die Auslieferung der vollen vereinbarten Auflage bemüht. Jedoch berechtigen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% nicht zur Beanstandung. Berechnet wird die gelieferte Menge.
VIII. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung des Lieferers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer VIII eingeschränkt.
(2) Der Lieferer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vgl. dazu Ziffer VII. 1) handelt.
(3) Soweit der Lieferer gemäß Ziffer VIII (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Lieferer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Lieferers.
(5) Soweit der Lieferer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(6) Die Einschränkungen dieser Ziffer VIII gelten nicht für die Haftung des Lieferers wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
IX. Eigentumsvorbehalt, Eigentumsrechte
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Lieferers gegen den Auftraggeber aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Geschäftsverbindung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Geschäftsverbindung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
(2) Die vom Lieferer an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Lieferers. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
(3) Klischees, Prägeplatten, Stanzen und dgl. bleiben Eigentum des Lieferers.
(4) Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Lieferer. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- u.
(6) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Ziffer IX (11) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(7) Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Lieferers als Hersteller erfolgt und der Lieferer unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Lieferer eintreten sollte, überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Lieferer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Lieferer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Auftraggeber anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(8) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Lieferers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Lieferer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust und Zerstörung. Der Lieferer ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an den Lieferer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Lieferer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(9) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum des Lieferers hinweisen und den Lieferer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Lieferer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber dem Lieferer.
(10) Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Lieferer zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Lieferers verpflichtet, wenn deren realisierbarer Wert 10% der zu sichernden Forderungen des Lieferers übersteigt.
(11) Tritt der Lieferer bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
X. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druck- und Farbtonvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
XI. Nutzung von Referenzen
Der Lieferer hat das Recht, die vertragsgegenständlichen Leistungen und Lieferungen und deren Entwürfe für den Auftraggeber bei Nennung des Namens des Auftraggebers als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies gilt auch für eine Eigenwerbung im Internet, insbesondere auf der Homepage des Lieferers.
XII. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferer und dem Auftraggeber, sofern dieser Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Recht oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist nach Wahl des Lieferers der Sitz des Lieferers oder der Geschäftssitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Lieferer ist in diesen Fällen der Geschäftssitz des Lieferers ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Lieferer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand 01.01.2025

















